Dem Vereinsvorstand wurden die im nachfolgenden PDF dargestellten Mängel und Korrekturen des Protokolls der GV 2022 VOR der GV 2023 schriftlich unterbreitet.
Beispiel: Absurd und falsch ist im Protokoll zur GV 2022 etwa die Aussage, dass das auf zwei Seiten kritisierte Protkoll der GV 2021 an der GV 2022 mit Applaus verabschiedet
worden sei.
Der Vertreter der Zweitwohnungsbesitzer wurde vor der GV zusätzlich und spezifisch z.B. auf diesen Punkt hingewiesen und um Korrektur, auch an der GV gebeten:
Der an der GV 2023 für das Vereinsjahr 2021/2022 verantwortliche Vorstand setzte sich gemäss zefix.ch (Handelsregister Kanton Wallis) am 2.3.2023 aus folgenden Personen zusammen:
Obwohl dem gesamten Vorstand am 4.3.2023 klar war, dass das Protokoll der GV 2022 nicht korrekt ist, wurde dieses der GV 2023 unterbreitet und vom Vorstand - inkl. dem Vertreter der Zweitwohnungsbesitzer - und von der Vereinsversammlung in Abwesenheit der Antragsteller einstimmig angenommen.